Förderungsfähig sind Sportangebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden und sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort richten. Zum Beispiel:
- Motivierende Programme für Kinder und Jugendliche wie z. B. Trendsportangebote mit gesundheitsfördernder Ausrichtung,
- Generationsübergreifende Bewegungsangebote bzw. Angebote für Familien,
- Wohnortnahe Bewegungsangebote für Ältere,
- Kooperationsprogramme mit Partnern wie Schulen, Kitas, kommunale Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Betrieben, Ärzten und Ärztinnen u. a.)
Die Fördersumme beträgt für ein halbjähriges Angebot max. 600,- €, für ein ganzjähriges Angebot können bis zu 1000,- € beantragt werden.
Nachfolgend der Link zu den Förderrichtlinien, sie sind dort unter „Dokumente“ sichtbar. Auch das entsprechende Antragsformular für Ihre geplante Veranstaltung finden Sie hier: