LSB fördert nachhaltige Maßnahmen im Sport
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt sich im Sinne der Agenda 2030 für eine nachhaltige Sport- und Vereinsentwicklung ein. Der LSB unterstützt seine Sportvereine, Sportbünde und Fachverbände mit unterschiedlichen Initiativen bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen im Sport.
Ein Baustein ist das Förderprogramm „Wir für morgen“. Gefördert werden Maßnahmen, welche eine Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs), der 17 Nachhaltigkeitsziele, leisten. Dadurch soll zusätzlich das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagements im Sport gestärkt werden.
Alle detaillierten Informationen und Antrag zum Förderprogramm findet ihr <hier>: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/nachhaltigkeit/foerderprogramm
Für Fragen im Rahmen des Förderprogramms bitte ab jetzt alle Mails an: nachhaltigkeit@lsb-niedersachsen schicken
Allgemeine Hinweise:
Sportorganisationen können bis zu 500 Euro pro Antrag erhalten. Antragstellende können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr stellen. Die 4 Maßnahmen können im Verbund eine umfangreiche Maßnahme ergeben. Die Anträge müssen sich jedoch unterscheiden, indem sie entweder einen neuen Punkt aufgreifen oder eine vorherige Maßnahme weiterführen oder erweitern.
Förderfähige Maßnahmen können z. B. sein:
- Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit
- Ein Workshop mit einer Abteilung oder ehrenamtlich Engagierten und Interessierten des Sportvereins zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit oder zur klimaangepassten Ausgestaltung der Vereinsräume
- Moderation von Prozessen, Beratung durch Fachkräfte, Exkursion(en)
- Anschaffung von (Info)Materialien
- Social Media Kampagne zur Sensibilisierung und Informierung der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitsprojekte im Sportverein
- Baum- oder Heckenpflanzung auf dem Vereinsgelände inklusive Austausch/Input zur Nachhaltigkeit
- Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse
- Müllsammelaktion eines Teams zum Clean Up Day außerhalb vom Vereinsgelände, wie der Kanujugend auf dem Wasser oder der Trainingsgruppe im Wald oder der Gemeinde
Weitere Anregungen:
nicht förderfähig sind:
- Veranstaltungen aus dem laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport
- wie u.a. die Förderung von Mehrwegprodukten z. B. für Spieltage oder die Säuberung des Vereinsgeländes
- Honorare für Teilnehmende der nachhaltigen Maßnahme wie Helfende beim Bäume pflanzen / Müll sammeln
- Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte (z. B. Laptop oder Kühlschrank)
Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z. B. sein:
- Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z. B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne)
- Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z. B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)
- Honorare für Referierende (gem. Richtlinie 2.6.3)
- Honorare für Helfende bei der Organisation der Maßnahme (max. 10,- Euro/Zeitstunde)
- Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung des LSB)
- Raummiete
- Verpflegung
Folgende Schritte sind notwendig:
Allgemeine Hinweise
- Antragsformular (siehe Dokumente) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an nachhaltigkeit(at)lsb-niedersachsen.de senden
- Bewilligung abwarten
- Förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes (1 Jahr) umsetzen
- Einzelverwendungsnachweis zusammen mit der Kurzdokumentation und mind. 3 Fotos der Maßnahme an den LSB senden
- Die Originalunterlagen (Rechnungen, Belege) für Prüfzwecke zehn Jahre aufbewahren.
wichtige Hinweise
- Falls die Mittel ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden – Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
- Die Abrechnung ist nur innerhalb des bewilligten Förderzeitraums möglich
- Rechnungen und Belege müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein
Nachtrag vom LSB:
Konkretisierung von Helferhonoraren:
Die Honorare für Helfer sind für diejenigen Personen gedacht, die in die Organisation mit eingebunden sind, um entsprechende Rahmenbedingungen für die Umsetzung von nachhaltigen Aktion zu schaffen (z. B. Auf- und Abbau, Zubereitung von Verpflegung, usw.). Für tatsächlich durchgeführte Nachhaltigkeitsaktion (z. B. Müllsammeln) kann kein Honorar an die Helfer ausgezahlt werden.