Definition der „Sportabzeichenfamilie“:
Während der Arbeitstagung der Sportabzeichen – Beauftragten 2008 wurde die „Sportabzeichenfamilie“ neu definiert. Nach dieser Definition müssen mindestens 3 Angehörige das Sportabzeichen erworben haben und darunter muss mindestens 1 Jugendlicher und mindestens 1 Erwachsener sein. Zu den Angehörigen zählen die Eltern, die Kinder, die Großeltern, unverheiratete Partner und die „Großeltern“ der Partner.
Diese Definition schließt aus, dass z.B. Eltern mit ihren erwachsenen Kindern ein Familiensportabzeichen erwerben können.
Die Sportabzeichenfamilie wird in Niedersachsen so definiert:
– Mindestens 3 Angehörige einer Familie müssen das Sportabzeichen erworben haben.
– Mindestens zwei Generationen der Angehörigen müssen beteiligt sein.
– Zu den Angehörigen einer Sportabzeichenfamilie zählen die Kinder, die Eltern, die Großeltern der Kinder, unverheiratete Partner eines Elternteils und die Eltern der unverheirateten Partner eines Elternteils.
Diese Definition ist Bestandteil des Protokolls der Arbeitstagung mit den Sportabzeichen – Beauftragten am 28.02.2009 in Hannover. Bestätigung im April 2011
Familiensportabzeichen zahlt sich aus !
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Bitte unbedingt noch bis 31. März 2024 die Familienurkunden aus 2023 einreichen !