Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
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Energiekrise: Förderprogramme Energie geschlossen !

Liebe Sportfreunde,

wie bereits angekündigt standen in den letzten Wochen nur noch Restmittel für die „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ zur Verfügung. In der letzten Woche sind so viele neue Anträge eingegangen, dass die Mittel nunmehr ausgeschöpft sind.  

Leider werden voraussichtlich zukünftig keine weiteren Sondermittel für die „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ mit einem maximalen Fördersatz von 50%  zur Verfügung stehen. 

Somit können Sportvereine ab sofort keine „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ mehr beantragen.

Alle bislang eingegangenen Anträge (vom Verein abgeschlossene Anträge) werden nach der erfolgreichen formellen (sachlichen) und inhaltlichen Prüfung für eine Förderung berücksichtigt.

 

An die
Mitgliedsvereine und -verbände sowie Sportbünde
im LandesSportBund Niedersachsen e.V.

Liebe Sportbegeisterte,

im November 2022 hat der Niedersächsische Landtag dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen 30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen zur Bewältigung der Energiekrise zur Verfügung gestellt. Bereits zum Jahresbeginn 2023 verabschiedete der LSB die Förderrichtlinie „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“ für die Verteilung der Gelder.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal auf die zentralen Förderprogramme des LSB zur Unterstützung in der Energiekrise hinweisen und Sie ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen.

Unterstützungsleistungen des LSB in der Energiekrise

  • Energiekostenzuschüsse (70 % der gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung sowie gestiegene Nutzungsentgelte, höchstens jedoch 200.000 €, Förderzeitraum 10/22 bis 09/23)
  • Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen (100 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 2.000 €)
  • Energieberatungen (z.B. allgemeine Energieberatungen, Fachplanungen für Wärmepumpentechnologie, Beleuchtungsberatungen oder Heizlastberechnungen mit bis zu 3.500 €)
  • Solarcheck – Impulsberatung Solar (kostenlos)
  • Selbstcheck zur Energieeinsparung
  • Sportstättenbauförderung des LSB (bis zu 30 % bzw. 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 €)

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und der Antragstellung finden Sie auf der folgenden Internetseite des LSB:

www.lsb-niedersachsen.de/energiesparen

Darüber hinaus werden wir voraussichtlich schon im Juni mit einem weiteren Programm starten, in dem wir größere Outdoorsportgeräte bezuschussen, um insbesondere die Sportvereine dabei zu unterstützen, neue Sportangebote im Freien zu initiieren oder Sportangebote nach draußen zu verlagern. Hierüber werden wir vor dem Start entsprechend über die Kommunikationswege des LSB und der Sportbünde informieren.

Nutzen Sie unsere Unterstützungsleistungen zur Reduzierung Ihrer Belastungen in der Energiekrise! Insbesondere die Anträge für die Energiekostenzuschüsse sind durch die digitale Antragstellung schnell und einfach zu bearbeiten.

Freundliche Grüße
Reinhard Rawe

Vorstandsvorsitzender

Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat in seiner Dezember-Sitzung die neue LSB-Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise verabschiedet. Der Niedersächsische Landtag hatte zuvor beschlossen, dass der LSB zusätzlich zur Finanzhilfe 2023 einmalig 30 Mio. Euro für den organisierten Sport erhält. Anträge auf Energiekostenzuschüsse können ab dem 16. Januar 2023 über das LSB-Förderportal im LSB-Intranet gestellt werden. Detaillierte Informationen zur Antragstellung gibt der LSB über seine online-Kanäle ab Anfang Januar bekannt. Kontakt

Weitere Infos dazu hier:  https://www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/energiekrise-lsb-begruesst-finanzielle-unterstuetzung-1-6220

– Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)

Quelle: NWZ vom 12.10.2022

Nachtrag:

Energie- bzw. Beleuchtungsberatung

In den FAQs auf folgender Seite sind Empfehlungen für die Inhalte eines Beratungsberichtes aufgeführt:
www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren

Folgenden Hinweis zur Beleuchtungsberatung bitten wir zu beachten:

Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.