Close-up Of Sport Balls And Equipment
Marathon runners running on city road, large group of runners
Happy child in a swimming pool
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ARAG Versicherungsschutz für Vereine

https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/versicherungsschutz-fuer-vereine

Meldung von Sportunfällen, siehe hier: https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/versicherungsschutz-fuer-vereine

Durch die Mitgliedschaft beim LSB profitieren die Sportvereine von einer Reihe direkter Leistungen der ARAG-Sportversicherung – Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder. Beispielhaft finden Sie nachstehend die wichtigsten Leistungen in Kürze:

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für den Verein als juristische Person und für alle Vereinsmitglieder. Ausnahme: Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind unabhängig von einer evtl. Vereinsmitgliedschaft immer durch den ARAG-Sportversicherungsvertrag mitversichert.
Unfallversicherung für Mitglieder ab 18 Jahre
 ab 20 % Invalidität Zahlung einer Entschädigung
 Übergangsleistungen nach 6 und 9 Monaten
 Todesfallleistung
 Beteiligung an Zahn-, Brillen- und Hörgeräteschäden
 ab 75 % Invalidität Reha-Management
(Kinder und Jugendliche sind im Bereich der Unfallversicherung über den Kommunalen Schadenausgleich versichert.)
Haftpflichtversicherung für Verein und Mitglieder
 auch gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Vermieter und Mieter von Haus- und Grundbesitz
 gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bei Kosten bis 260.000 €
 gesetzliche Haftpflicht bei Verlust von Bereichsschlüsseln für fremde Gebäude mit Deckungssumme von 1.000 €
Soweit in den Unterabschnitten keine anderen Deckungssummen angegeben sind, beträgt die pauschale Deckungssumme je Ereignis immer 3.000.000 €
Vertrauensschadenversicherung für Verein
 z.B. bei Veruntreuung der Vereinskasse

Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Sportversicherungsvertrag, den Sie im genauen Wortlaut unter folgendem Link finden:
http://www.arag-sport.de/ihr-sportversicherungsbuero/lsbn/

Ansprechpartner ARAG Sportversicherung beim LSB:

Fragen rund um den Versicherungsschutz beantworten Frau Waldhüter oder Frau Kunz beim LSB (Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen) unter der Tel.-Nr. 0511 1268 – 5200 oder – 5201

Übringens:

Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe einen Beihilfeantrag stellen ! Bei Fragen wendet Euch an die „Sporthilfe Niedersachsen“ Tel. 0511 1268 140 (Sabine Tönnies) oder stoennies@lsb-niedersachsen.de

Meldung von Sportunfällen, siehe <hier>

https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/versicherungsschutz-fuer-verein