vom 20. Dezember 2024 bis spätestens 31. Januar 2025 müssen die aktuellen Mitgliedschaftszahlen im Rahmen der Online-Bestandserhebung an den LandesSportBund Niedersachsen übermittelt werden. Die Eingabe der Bestandserhebungszahlen ist ausschließlich bis zum 31. Januar 2025 möglich, während die Datenpflege der Anschriften (Postadresse wichtig !!!) bzw. Funktionen der ehrenamtlich Tätigen das ganze Jahr über möglich ist. Für das Verfahren ist ein Zugang zum LSB-Intranet notwendig, den ihr bei Bedarf bei uns in der KSB-Geschäftsstelle oder direkt <hier> beantragen könnt.
Wir möchten Euch nochmals DRINGENDST an die Online-Bestandserhebung erinnern, die unbedingt bis zum 31. Januar 2025 abgeschlossen sein muss ! Für eine Freischaltung NACH dem 31. Januar, die nur über uns möglich ist, erhebt der LSB eine Verwaltungsgebühr von 25,– Euro !
Solltet Ihr dazu weitere Hilfe und Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an uns wenden: (Tel. 04401 / 858 191) oder kreissportbund.wesermarsch@ewetel.net.
Wir helfen gerne weiter !
Zum LSB-Intranet geht es hier
Bitte achtet besonders auf folgende Punkte:
1. Aktualität der Adress- und Kommunikationsdaten:
Bei der Pflege der Vereins- und Kommunikationsdaten legt bitte großen Wert auf korrekte Vereins-Adressdaten (Postadresse wichtig !), insbesondere auf eine gültige und erreichbare Vereins-Email-Adresse, da diese Grundlage der Kommunikation zwischen dem Verein und dem KSB/LSB bedeutet ! Diese Datenpflege ist übrigens das ganze über möglich ! Bitte meldet auch uns unbedingt eine Änderung Eurer Post / Email adresse !
2. Meldung auf Seite A – Gesamtmitglieder:
Auf Seite A werden ALLE Mitglieder (aktive, passive und sonstige) jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ angegeben.
3. Auf Seite B werden die Mitglieder zu Landesfachverbänden zugeordnet:
Laut LSB Satzung ist der Verein verpflichtet, seine Vereinsmitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden geburtsjahrgangsweise und nach Geschlecht aufgeschlüsselt zuzuordnen, in denen er tatsächlich Mitglied ist, also möglicherweise auch ein Mitglied zu mehreren Fachverbänden.
4. Meldung auf Seite C:
Für Mitglieder, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können oder sollen, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Dieser beträgt für Kinder 4 Euro und Erwachsene 6 Euro Jahresbeitrag.
Achtung NEU:
Konsequente Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden auf Seite B!
Nach Ziffer 5.3 der Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im
LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind die Vereine verpflichtet, ihre Mitglieder auf der
Seite B mit den entsprechenden Sportaktivitäten den jeweiligen Landesfachverbänden
zuzuordnen, in denen sie Mitglied sind. Die Nennung der Mitglieder auf der Seite C kommt nur zum Tragen, wenn keine Mitgliedschaft im Landesfachverband besteht oder Sportaktivitäten ausgeübt werden, die nicht in der Sportaktivitätenliste vorhanden sind. Passive Mitglieder, Fördermitglieder, Gesellschaftsspiele, Ziffern und ähnliche Angaben sind keine gültigen Angaben im Rahmen der Bestandserhebung. Vereinsmitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Sport- und Bewegungsangeboten teilnehmen oder die im Verein nicht (mehr) sportlich aktiv sind, sind dem
Landesfachverband zu melden:
a. dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
b. in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind,
c. zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt oder in dem sie früher aktiv waren.
Bei Einspartenvereinen, die in einem Landesfachverband Mitglied sind, müssen die
Meldungen auf Seite A den Meldungen auf Seite B entsprechen. Eine Meldung auf Seite C ist
ausgeschlossen.
5. Umfrage eigener Anlagen
Falls der Verein Eigentümer von Sportanlagen ist oder über gleichgestellte Nutzungsrechte verfügt, wählt die Option „JA“ und füllt die Tabelle entsprechend aus
6. NEU: Einschätzung über den anstehenden Sanierungs- u. Modernisierungsbedarf:
Um eine aussagekräftige Argumentationsgrundlage über die Notwendigkeit weiterer Fördermittel gegenüber dem Land Niedersachsen zu schaffen benötigt der LSB eine Einschätzung der Mitgliedsvereine über den anstehenden Sanierungs- u. Modernisierungsbedarf in den kommenden 10 Jahren.
Daher ist es sehr wichtig, dass alle Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen und Gebäuden sich an der erneuten Abfrage zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf beteiligen, um die Forderung nach zusätzlichen Mitteln für den Sportstättenbau untermauern zu können.
7. Bestätigung der Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse in 2023:
Die Vereine, die in 2023 Übungsleiterzuschüsse erhalten haben, müssen unbedingt im Rahmen der Bestandserhebung die Auszahlung der erhaltenen Übungsleiterzuschüsse bestätigen ! Falls das versäumt wird, werden vom LSB die gesamten in 2023 ausgezahlten ÜL-Zuschüsse zurückgefordert ! Also unbedingt daran denken !!!!
8. Bestätigung der Richtigkeit
Bitte achtet zum Schluss auf das korrekte Beenden der Bestandshebung durch Bestätigung der Dateneingaben ( mehrere Häkchen setzen und mit Button „Bestätigen“ – gaaanz wichtig, da sonst die Bestandserhebung nicht abgeschlossen ist !!!)
Achtung:
Für jede Freischaltung nach dem 31. Januar erhebt der LSB eine Verwaltungsgebühr von 25,– Euro !!! Diese Freischaltung ist NUR über uns (KSB-Geschäftsstelle) möglich !!!!
Ansprechpartner zur Unterstützung:
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Bestandserhebung direkt über das Intranet an den LSB zu senden, setzen Sie sich bitte mit uns (KSB-Geschäftsstelle) in Verbindung.
Meldet Euch bei uns, wir helfen gerne weiter !
… oder „Online-Demo“:
Tutorial-Video zur Online-Bestandserhebung: